Bei der Bearbeitung von Photos kann man aus einem großen Pool im Internet schöpfen – anders schaut es aus, wenn man die Photos veröffentlicht!

Es gibt zwei rechtliche Aspekte, welche bei Veröffentlichung von Fotos (fallen unter „bildliche Darstellungen“) zu beachten sind:

  • Recht am eigenen Bild
  • Urheberrechtsgesetzt

Recht am eigenen Bild

Das Persönlichkeitsrecht schränkt die Veröffentlichung von Bildern einer Person ein, wenn deren Interessen (oder das eines nahen Angehörigen) verletzt würden.
Es betrifft nicht nur das Foto selber, sondern auch das „Drumherum“ wie Begleittexte, Bildunterschriften, etc.

Urheberrechtsgesetz

Das Urheberrechtsgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848

  • Prinzipiell darf man keine Bilder veröffentlichen, die man nicht selbst erstellt hat.
  • Durch das Bearbeiten und Ändern von Bildern erhält man kein Recht das Ergebnis zu veröffentlichen

Ausnahmen

  • Es handelt sich um lizenzfreie Bilder („Stockfotos“), wie man sie zum Beispiel auf Unsplash, Pexels, Negative Space, Death to the Stock Photo, Freerange, StockSnap.io., New Old Stock und Pixabay finden kann.
    Aufpassen, es gibt verschiedene Arten von Lizenzen (RF = „Royalty-Free Lizenz“ sind zum Beispiel nicht kostenlos!)!
    Auch bei CC („Creative Commons“) müssen Vorgaben beachtet werden (BY = „Namensnennung“, SA = „Share Alike“, NC = „Non-Commercial“, ND=“No Derivatives“)
  • Verwendung für Unterricht
  • Verwendung in wissenschaftlichen Arbeiten
  • Privatkopie